„tools“ 2015: Teilnahme am Panel zum Mobile und Location Based Advertising

Dr. Frank Eickmeier wird am 17.06.2015 auf der Messe “tools” an einem Panel zum Thema Mobile und Location Based Advertising teilnehmen, bei dem es um das Thema der passgenauen Kundenansprache durch den Einsatz von Mobile sowie Location Based Advertising geht.

Die Mehrheit der Smartphone-Nutzer in Deutschland nutzt ortsbezogene Dienste. Dadurch erschließt Location Based Advertising für werbetreibende Unternehmen eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, ihre Zielgruppe in einem für die Werbebotschaft relevanten örtlichen Kontext zu erreichen und damit das Potenzial des Kanals Mobile für Vertrieb, Marketing und Kommunikation effizienter auszunutzen. Der Verkauf eigener Produkte und Dienstleistungen über mobile Endgeräte ist eine der Zukunftsherausforderungen für Unternehmen. Wo liegen die konkreten Anwendungsgebiete und welche Technologien sind heute bereits im Einsatz? Was die verschiedenen Formen des standortbezogenen Targetings auszeichnet und wie diese optimal angewendet werden, erläutern u.a. Experten der Fokusgruppen Mobile und Targeting des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Weitere Informationen finden sich unter dem folgenden Link: http://www.tools-berlin.de/

FTC erzielt Einwilligung mit Nomi zur Nutzung von Beacons

Die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) hat vor kurzem bekannt gegeben, dass sie mit der Firma Nomi Technologies eine Einigung erzielt hat, nachdem die FTC dem Unternehmen vorgeworfen hatte, dass es seine Kunden hinsichtlich der von ihm erhobenen Daten in die Irre geführt habe.

Nomi Technologies ist ein US-Unternehmen, das sich auf den Einsatz von Beacons spezialisiert hat. Unter Beacons versteht man eine Funktechnologie, die häufig im Retail-Bereich eingesetzt werden, um Kunden innerhalb eines Ladengeschäfts zu lokalisieren und ihnen z.B. ortsabhängige Angebote auf ihr Smartphone zu senden oder sie durch Geschäfte zu navigieren.

Die FTC hatte beanstandet, dass die Datenschutzerklärung von Nomi vorsah, dass in den Läden, die die Technologie von Nomi nutzten, ein Opt Out-Mechanismus bereitgestellt würde und die Verbraucher zudem in diesen Shops über den Einsatz der Beacons informiert werden würden. Dies sei jedoch nicht umgesetzt worden, da in den Läden weder ein Opt Out-Mechanismus verfügbar gewesen sei und zudem auch die Besucher nicht darüber informiert wurden, dass ein Tracking stattfand. Der FTC zufolge soll Nomi über die in den Läden installierten Sensoren in den ersten neun Monaten des Jahres 2013 Daten von ungefähr neun Millionen Smartphones erhoben haben, und zwar u.a. deren MAC-Adressen. Obwohl Nomi die MAC-Adressen vor der Speicherung verhasht hat, stellen nach Auffassung der FTC auch die verhashten Daten einen Identifier dar, der ein Smartphone eindeutig kennzeichne und der über einen längeren Zeitraum getrackt werden könne. (mehr …)

Vortrag zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben für Beacons auf der Mobikon

Am 11.5.2015 wird Rechtsanwältin Dr. Petra Hansmersmann, LL.M. (New York), auf dem Mobile Business-Kongress Mobikon in Frankfurt einen Vortrag zum Thema „(i)Beacons und Datenschutz – Was ist zu beachten?“ halten. Im Rahmen dieses Events wird ein Überblick über die beim Einsatz von Beacons zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben.

Ergänzende Informationen zum Kongressprogramm sind unter dem folgenden Link abrufbar:   http://www.mobikon.com/kongress/kongressprogramm/mobikon-kongressprogramm-buehne-4-11-mai-2015/

Vortrag auf dem Online Marketing Forum am 05.05.2015 in Hamburg

Dr. Frank Eickmeier wird am 5. Mai 2015 einen Vortrag zum Thema „Facebook Website Custom Audiences“ halten. Der Vortrag wird sich insbesondere damit beschäftigen, welche rechtlichen Probleme beim Einsatz von Facebook Website Custom Audiences in der Praxis entstehen. Weitere Informationen zum Tagungsprogramm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung beim Online Marketing Forum finden Sie unter dem folgenden Link:

http://www.onlinemarketingforum.de/Programm/Hamburg-05.-Mai-2015

IP- Adressen: Das Jahr der Entscheidung

Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten im datenschutzrechtlichen Sinne handelt (BGH-Beschluss vom 25.10.2014, VI ZR 135/13). Damit kommt es endlich zu einer europaweiten, höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem altbekannten Thema der Onlinebranche, ob IP-Adressen personenbezogen sind oder nicht.

Die Frage ist deshalb von kaum zu überschätzender Bedeutung, weil praktisch jede Onlinetechnologie in irgendeiner Form auf IP-Adressen zurückgreift. Adserver benötigen die IP-Adresse, um Werbung auszuliefern, Re-Targeting-Anbieter können ihr Geschäftsmodell praktisch nicht umsetzen, würden sie nicht auf IP-Adressen zurückgreifen, Geotargeting funktioniert ohne die IP-Adresse nicht, usw.

Warum ist diese Frage wichtig?

Warum ist die Frage wichtig, ob IP-Adressen personenbezogen sind oder nicht? Wären sie personenbezogen, würde jede Übertragung, Verarbeitung oder Speicherung einer IP-Adresse der vorherigen Zustimmung der betroffenen Person bedürfen. Sind sie dagegen nicht personenbezogen, kann jedermann im Rahmen seines Geschäftsmodells auf IP-Adressen zurückgreifen, ohne dass dies der Zustimmung z. B. der User z.B. einer Webseite bedarf: Nach § 12 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG), darf „… der Diensteanbieter personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telemedien nur erheben und verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift, … es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.“   (mehr …)