Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform treten in Schlussphase ein
Die seit geraumer Zeit bereits stattfindenden Verhandlungen zu einer Reformierung des EU-Datenschutzrechts treten in die Schlussphase ein: Nach der EU-Kommission und dem EU-Parlament hat sich am 15.6.2015 nun auch der Rat der EU auf eine Verhandlungsposition geeinigt, so dass nun die als „Trilog“ bezeichnete Verhandlungsphase beginnt, in der die EU-Institutionen versuchen werden, eine gemeinsame Position zu finden. Ziel ist es, diese Verhandlungen bis Ende 2015 abzuschließen, damit die Verordnung dann im Jahr 2018 in Kraft treten kann.
Worum geht es und was erwartet uns?
Bisher war die EU im Bereich Datenschutz nur über Richtlinien aktiv, die von den EU-Mitgliedstaaten zunächst noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Bei dem jetzt verhandelten Gesetzesvorhaben handelt es sich hingegen um eine Verordnung, die mitunter auch als EU-Gesetz bezeichnet wird, weil sie direkt anwendbares EU-Recht darstellt, das keiner weiteren Umsetzung bedarf.