EuGH erklärt Safe Harbor-Abkommen für ungültig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6.10.2015 in einem mit Spannung erwarteten Urteil das Safe Harbor-Abkommen für ungültig erklärt.
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an eine Stelle außerhalb der EU bzw. des EWR ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn in diesem außereuropäischen Staat ein ausreichendes Datenschutzniveau besteht. Für Übermittlungen in die USA wurde häufig Rückgriff auf das Safe Harbor-Abkommen genommen. Dies ist eine Entscheidung der EU-Kommission (2000/520/EG), die festgestellt hat, dass ein ausreichendes Schutzniveau besteht bei einer Datenübermittlung an US-Unternehmen, die der Kontrolle des US-Handelsministeriums unterliegen, die Grundsätze des Safe Harbor anerkennen und sich entsprechend zertifizieren. Dementsprechend haben sich viele große US-Unternehmen diesen Regelungen unterworfen und sich entsprechend zertifiziert.