EuGH erklärt Safe Harbor-Abkommen für ungültig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 6.10.2015 in einem mit Spannung erwarteten Urteil das Safe Harbor-Abkommen für ungültig erklärt.

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an eine Stelle außerhalb der EU bzw. des EWR ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn in diesem außereuropäischen Staat ein ausreichendes Datenschutzniveau besteht. Für Übermittlungen in die USA wurde häufig Rückgriff auf das Safe Harbor-Abkommen genommen. Dies ist eine Entscheidung der EU-Kommission (2000/520/EG), die festgestellt hat, dass ein ausreichendes Schutzniveau besteht bei einer Datenübermittlung an US-Unternehmen, die der Kontrolle des US-Handelsministeriums unterliegen, die Grundsätze des Safe Harbor anerkennen und sich entsprechend zertifizieren. Dementsprechend haben sich viele große US-Unternehmen diesen Regelungen unterworfen und sich entsprechend zertifiziert.

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Twitter und Geotargeting

Twitter ermöglicht nun auch Geotargeting. Hierbei handelt es sich um eine Option für Werbetreibende, die auf Twitter geschaltete Werbung nun auch ortsgebunden anzeigen zu können. In Deutschland ermöglicht Twitter bisher die Auswahl aus 16 Städten, in den USA hingegen ist schon eine Auswahl bis auf die Postleitzahl möglich.

Datenschutzrechtlich bietet der neue Service von Twitter für sich genommen keine Bedenken. Zwar arbeitet Twitter mit personenbezogenen Daten, um die Zielgruppe auszuwählen, diese Daten werden laut Twitter nur akkumuliert und damit anonymisiert oder mit Erlaubnis weitergegeben. Für weitere Fragen zu dieser Thematik empfehlen wir auch unseren Beitrag zum location based advertising.

BVDW Whitepaper „Browser-Cookies und alternative Tracking-Technologien“ veröffentlicht.

Der BVDW hat  unter Mitwirkung von Dr. Frank Eickmeier ein sehr interessantes Whitepaper „Browser-Cookies und alternative Tracking-Technologien veröffentlicht.“ Das Whitepaper beschäftigt sich mit den technischen und den datenschutzrechtlichen Aspekten der alternativen Trackingtechnologien. Neben einer ausführlichen und praxisorientierten Darstellung des Browser-Cookie-Trackings, erläutert das Whitepaper daher alternative browser-basierte Trackingtechnologien wie Fingerprinting, Common-IDs, eTag, Local Storage, Flash-Cookies und Authentication Cache sowie app-basiertes Tracking mittels endgeräteabhängiger IDs. Das Whitepaper ist hier abrufbar: http://www.bvdw.org/medien/browsercookies-und-alternative-tracking-technologien-technische-und-datenschutzrechtliche-aspekte?media=7007.

 

Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform treten in Schlussphase ein

Die seit geraumer Zeit bereits stattfindenden Verhandlungen zu einer Reformierung des EU-Datenschutzrechts treten in die Schlussphase ein: Nach der EU-Kommission und dem EU-Parlament hat sich am 15.6.2015 nun auch der Rat der EU auf eine Verhandlungsposition geeinigt, so dass nun die als „Trilog“ bezeichnete Verhandlungsphase beginnt, in der die EU-Institutionen versuchen werden, eine gemeinsame Position zu finden. Ziel ist es, diese Verhandlungen bis Ende 2015 abzuschließen, damit die Verordnung dann im Jahr 2018 in Kraft treten kann.

Worum geht es und was erwartet uns?

Bisher war die EU im Bereich Datenschutz nur über Richtlinien aktiv, die von den EU-Mitgliedstaaten zunächst noch in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Bei dem jetzt verhandelten Gesetzesvorhaben handelt es sich hingegen um eine Verordnung, die mitunter auch als EU-Gesetz bezeichnet wird, weil sie direkt anwendbares EU-Recht darstellt, das keiner weiteren Umsetzung bedarf.

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Trackingtechnologien und Datenschutz

In jüngster Zeit entwickeln sich immer mehr neue Trackingtechnologien, die als Alternativen zum Cookie zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt durch die e-Privacy Richtlinie der EU versuchen immer mehr Marktteilnehmer, alternative Möglichkeiten auszuloten. Das Cookie ist daher längst nicht mehr die einzige Technologie, die für ein Tracking zur Verfügung steht. Die Stichworte sind „Fingerprinting“, „Local Storage“, eTags, etc.

Um die datenschutzrechtlichen Probleme bei dem Einsatz alternativer Trackingtechnologien besser einschätzen zu können, erscheint es hilfreich, zunächst einmal die datenschutzrechtlichen Grundlagen anzusprechen, die in der Onlinemarketingbranche zur Anwendung gelangen.

Die einschlägigen Gesetze, nämlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG), unterscheiden dabei zwischen unterschiedlichen Arten von Daten.

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