FTC erzielt Einwilligung mit Nomi zur Nutzung von Beacons

Die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) hat vor kurzem bekannt gegeben, dass sie mit der Firma Nomi Technologies eine Einigung erzielt hat, nachdem die FTC dem Unternehmen vorgeworfen hatte, dass es seine Kunden hinsichtlich der von ihm erhobenen Daten in die Irre geführt habe.

Nomi Technologies ist ein US-Unternehmen, das sich auf den Einsatz von Beacons spezialisiert hat. Unter Beacons versteht man eine Funktechnologie, die häufig im Retail-Bereich eingesetzt werden, um Kunden innerhalb eines Ladengeschäfts zu lokalisieren und ihnen z.B. ortsabhängige Angebote auf ihr Smartphone zu senden oder sie durch Geschäfte zu navigieren.

Die FTC hatte beanstandet, dass die Datenschutzerklärung von Nomi vorsah, dass in den Läden, die die Technologie von Nomi nutzten, ein Opt Out-Mechanismus bereitgestellt würde und die Verbraucher zudem in diesen Shops über den Einsatz der Beacons informiert werden würden. Dies sei jedoch nicht umgesetzt worden, da in den Läden weder ein Opt Out-Mechanismus verfügbar gewesen sei und zudem auch die Besucher nicht darüber informiert wurden, dass ein Tracking stattfand. Der FTC zufolge soll Nomi über die in den Läden installierten Sensoren in den ersten neun Monaten des Jahres 2013 Daten von ungefähr neun Millionen Smartphones erhoben haben, und zwar u.a. deren MAC-Adressen. Obwohl Nomi die MAC-Adressen vor der Speicherung verhasht hat, stellen nach Auffassung der FTC auch die verhashten Daten einen Identifier dar, der ein Smartphone eindeutig kennzeichne und der über einen längeren Zeitraum getrackt werden könne.

Der Datenschutzerklärung von Nomi Technologies sah vor, dass der Verbrauch jederzeit die Möglichkeit habe, sowohl auf der Webseite von Nomi sein Opt Out zu erklären als auch in jedem Geschäft, das die Technologie von Nomi nutze. Letzeres sei jedoch – entgegen der Aussage in der Datenschutzerklärung – nicht möglich gewesen.

Nach der zwischen Nomi und der FTC erzielten Einigung wird es Nomi untersagt, die Möglichkeiten, die den Verbrauchern zur Kontrolle hinsichtlich der Erhebung und Nutzung Ihrer Daten zur Verfügung stehen, falsch darzustellen. Ein Bußgeld wurde hingegen nicht verhängt.

Ergänzende Informationen stellt die FTC unter dem folgenden Link bereit: https://www.ftc.gov/news-events/press-releases/2015/04/retail-tracking-firm-settles-ftc-charges-it-misled-consumers Bei der FTC handelt es sich um eine US-Bundesbehörde, zu deren Aufgaben die Wahrung des freien Wettbewerbs sowie der Verbraucherschutz zählen.