Besucht man eine Nachrichtenseite, wird man nicht selten vor die Wahl gestellt: „mit Werbung weiterlesen“ oder „kostenpflichtig ohne Werbung“? Diese „Pay or Consent“-Modelle (auch „Cookie-Walls“ oder „Pur-Lösung“ genannt) wurden nun vom Zusammenschluss der EU-Datenschutzaufsichtsbehörden, dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), unters Licht genommen. In seiner Stellungnahme äußerte der EDSA insbesondere Zweifel an der erforderlichen Freiwilligkeit einer von den Nutzern erteilten Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten zu Werbezwecken.
Die Stellungnahme wurde auf Initiative der niederländischen, norwegischen und hamburgischen Datenschutzbehörden verabschiedet – jede EU-Aufsichtsbehörde kann beantragen, dass eine Angelegenheit mit allgemeiner Bedeutung vom EDSA geprüft wird.
Im Falle von „Pay or Consent“-Modellen willigen Nutzer in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein, wenn sie nicht eine kostenpflichtige Variante des Angebots nutzen. Diese personenbezogenen Daten nutzt der Anbieter wiederum, um personalisierte Werbung auf der Website zu schalten. Nach Ansicht des EDSA werden Nutzer auf diese Weise dazu gezwungen, Entscheidungen zu treffen, die sie sonst nicht treffen würden, da die meisten Nutzer der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen, um das Angebot kostenfrei nutzen zu können. Dabei würden sie mitunter nicht genau verstehen, wozu sie ihre Einwilligung erteilen, befürchtet der EDSA.
Genutzt werden „Pay or Consent“-Modelle auch und vor allem von so genannten „großen Online-Plattformen“ wie Facebook. Damit niemand von deren Nutzung ausgeschlossen wird, fordert der EDSA, dass diese großen Plattformen ihren Nutzern eine „echte“ Wahl geben müssen, die neben der Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten und die kostenpflichtige Nutzung des Angebots auch noch die Möglichkeit eröffnet, das Angebot mit nicht-personalisierter Werbung zu nutzen. Nur auf diese Weise, so der EDSA, könne verhindert werden, dass Nutzer, die einer Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht zustimmen, Angebote großer Online-Plattformen überhaupt nicht nutzen können.
Die Haltung des EDSA wurde vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) scharf kritisiert. Der BVDW hebt hervor, dass mit den „Pay or Consent“-Modellen etwa Online-Journalismus finanziert würde, indem Nutzer von Nachrichtenseiten entweder selbst eine Gebühr an den Anbieter zahlen oder aber der Anbieter Werbeflächen verkauft, die höhere Preise erzielen, wenn sie für personalisierte Werbung genutzt werden können. Dieses Geschäftsmodell entspreche der Idee der Marktwirtschaft, wäre aber nicht mehr tragfähig, müssten die Anbieter auch die Nutzung der Website ohne personalisierte Werbung ermöglichen. Das Grundrecht auf Datenschutz dürfe nicht in die unternehmerische Freiheit der Betreiber eingreifen.
Für Kritik sorgte auch die vom EDSA verwendete Terminologie. So bezieht sich die Stellungnahme dem Wortlaut nach nur auf so genannte Large Online Platforms, also Anbieter wie Google oder Facebook. Aus dem Zusammenhang des Texts ergibt sich jedoch, dass damit eigentlich doch alle Marktteilnehmer, also auch kleinere Anbieter, gemeint sein sollen. Laut dem BVDW entstehe durch die nicht trennscharfe Bezeichnung eine erhebliche Rechtsunsicherheit.
Damit Sie und Ihr Unternehmen Ihr Geschäftsmodell weiterhin DSGVO-konform und entsprechend den Anforderungen aus der Stellungnahme des EDSA nutzen können, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.