Anordnung gegen Google

Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in der vergangenen Woche gegenüber Google eine Verwaltungsanordnung erlassen. Das US-Unternehmen wird darin verpflichtet, Daten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste anfallen, nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren.
Nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten greife die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen durch Google weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein. Google wurde durch die Anordnung verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass deren Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können.

Das Problem ist hier, dass Google sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorbehält, solche diensteübergreifenden Profile zu erstellen. Nach Auffassung des Hamburger Landesdatenschutzbeauftragten sei jedoch für eine derartige massive Profilbildung unter Zusammenführung aller Daten weder im nationalen noch im europäischen Recht eine Rechtsgrundlage vorhanden. Dementsprechend sei sie nur zulässig, wenn der Nutzer ausdrücklich und informiert in eine derartige Verarbeitung seiner Daten eingewilligt habe.
Augenscheinlich entsprechen die Privatsphärebestimmungen von Google nicht den Anforderungen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit „… der Ball liegt nun im Spielfeld von Google“, stellte Johannes Kasper, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, fest. Das Unternehmen müsse die Daten von Millionen von Nutzern so behandeln, dass deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung künftig bei der Nutzung der unterschiedlichen Dienste des Unternehmens hinreichend gewahrt werde.Gemeint ist damit eine ausführlichere und transparentere Aufklärung der Nutzer in den Privatsphärebestimmungen von Google. Es bleibt abzuwarten, wie Google sich nunmehr verhalten wird.