Anordnung gegen Google
Der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in der vergangenen Woche gegenüber Google eine Verwaltungsanordnung erlassen. Das US-Unternehmen wird darin verpflichtet, Daten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste anfallen, nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren.
Nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten greife die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen durch Google weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein. Google wurde durch die Anordnung verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass deren Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können.