Safe Harbor II – neue Übergangsfrist
Als Reaktion auf das Urteil des europäischen Gerichtshofs vom 06.10.2015 zur Ungültigkeit des Safe Harbor-Abkommens handelte vor kurzem die Europäische Kommission gemeinsam mit der Federal Trade Commission (FTC) der USA ein neues Abkommen aus. Daraufhin haben die Datenschutzbehörden die „Schonfrist“ bis Ende April verlängert.
Der Nachfolger des Safe-Harbor-Abkommens firmiert demnach unter dem etwas sonderbaren Namen „EU-US-Privacy Shield“. Tausende Unternehmen in Europa sollen damit auf mehr Rechtssicherheit bei transatlantischen Datentransfers hoffen.
Geplant ist demnach, dass das US-Handelsministerium Firmen, die Daten aus Europa verarbeiten, überwacht. Wer sich nicht an Standards hält, dem drohen Sanktionen bis hin zu einer Streichung von der Liste. Die US-Seite sagt demnach eine Aufsicht der eigenen Justiz- und Sicherheitsbehörden zu. Beide Partner sollen die Umsetzung der Vereinbarungen jedes Jahr gemeinsam überprüfen.
Nach der neuen Regelung sollen also kurzgefasst die USA der EU zusichern, die Daten angemessen zu schützen. EU-Bürger sollen in den USA klagen dürfen und ein sog. „Ombudsmann“ im US-Außenministerium soll sich um Beschwerden kümmern.
Vor diesem Hintergrund verlängerten auch die Aufsichtsbehörden die „Schonfrist“ bis Ende April 2016. Diese kritisieren aber die neue Regelung als zu unverbindlich. Es bleibt also abzuwarten, wie es im April weitergeht.