IP- Adressen: Das Jahr der Entscheidung
Vor kurzem hat der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten im datenschutzrechtlichen Sinne handelt (BGH-Beschluss vom 25.10.2014, VI ZR 135/13). Damit kommt es endlich zu einer europaweiten, höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem altbekannten Thema der Onlinebranche, ob IP-Adressen personenbezogen sind oder nicht.
Die Frage ist deshalb von kaum zu überschätzender Bedeutung, weil praktisch jede Onlinetechnologie in irgendeiner Form auf IP-Adressen zurückgreift. Adserver benötigen die IP-Adresse, um Werbung auszuliefern, Re-Targeting-Anbieter können ihr Geschäftsmodell praktisch nicht umsetzen, würden sie nicht auf IP-Adressen zurückgreifen, Geotargeting funktioniert ohne die IP-Adresse nicht, usw.
Warum ist diese Frage wichtig?
Warum ist die Frage wichtig, ob IP-Adressen personenbezogen sind oder nicht? Wären sie personenbezogen, würde jede Übertragung, Verarbeitung oder Speicherung einer IP-Adresse der vorherigen Zustimmung der betroffenen Person bedürfen. Sind sie dagegen nicht personenbezogen, kann jedermann im Rahmen seines Geschäftsmodells auf IP-Adressen zurückgreifen, ohne dass dies der Zustimmung z. B. der User z.B. einer Webseite bedarf: Nach § 12 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG), darf „… der Diensteanbieter personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telemedien nur erheben und verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift, … es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.“ (mehr …)