Twitter und Geotargeting

Twitter ermöglicht nun auch Geotargeting. Hierbei handelt es sich um eine Option für Werbetreibende, die auf Twitter geschaltete Werbung nun auch ortsgebunden anzeigen zu können. In Deutschland ermöglicht Twitter bisher die Auswahl aus 16 Städten, in den USA hingegen ist schon eine Auswahl bis auf die Postleitzahl möglich.

Datenschutzrechtlich bietet der neue Service von Twitter für sich genommen keine Bedenken. Zwar arbeitet Twitter mit personenbezogenen Daten, um die Zielgruppe auszuwählen, diese Daten werden laut Twitter nur akkumuliert und damit anonymisiert oder mit Erlaubnis weitergegeben. Für weitere Fragen zu dieser Thematik empfehlen wir auch unseren Beitrag zum location based advertising.

„tools“ 2015: Teilnahme am Panel zum Mobile und Location Based Advertising

Dr. Frank Eickmeier wird am 17.06.2015 auf der Messe “tools” an einem Panel zum Thema Mobile und Location Based Advertising teilnehmen, bei dem es um das Thema der passgenauen Kundenansprache durch den Einsatz von Mobile sowie Location Based Advertising geht.

Die Mehrheit der Smartphone-Nutzer in Deutschland nutzt ortsbezogene Dienste. Dadurch erschließt Location Based Advertising für werbetreibende Unternehmen eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, ihre Zielgruppe in einem für die Werbebotschaft relevanten örtlichen Kontext zu erreichen und damit das Potenzial des Kanals Mobile für Vertrieb, Marketing und Kommunikation effizienter auszunutzen. Der Verkauf eigener Produkte und Dienstleistungen über mobile Endgeräte ist eine der Zukunftsherausforderungen für Unternehmen. Wo liegen die konkreten Anwendungsgebiete und welche Technologien sind heute bereits im Einsatz? Was die verschiedenen Formen des standortbezogenen Targetings auszeichnet und wie diese optimal angewendet werden, erläutern u.a. Experten der Fokusgruppen Mobile und Targeting des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Weitere Informationen finden sich unter dem folgenden Link: http://www.tools-berlin.de/

FTC erzielt Einwilligung mit Nomi zur Nutzung von Beacons

Die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) hat vor kurzem bekannt gegeben, dass sie mit der Firma Nomi Technologies eine Einigung erzielt hat, nachdem die FTC dem Unternehmen vorgeworfen hatte, dass es seine Kunden hinsichtlich der von ihm erhobenen Daten in die Irre geführt habe.

Nomi Technologies ist ein US-Unternehmen, das sich auf den Einsatz von Beacons spezialisiert hat. Unter Beacons versteht man eine Funktechnologie, die häufig im Retail-Bereich eingesetzt werden, um Kunden innerhalb eines Ladengeschäfts zu lokalisieren und ihnen z.B. ortsabhängige Angebote auf ihr Smartphone zu senden oder sie durch Geschäfte zu navigieren.

Die FTC hatte beanstandet, dass die Datenschutzerklärung von Nomi vorsah, dass in den Läden, die die Technologie von Nomi nutzten, ein Opt Out-Mechanismus bereitgestellt würde und die Verbraucher zudem in diesen Shops über den Einsatz der Beacons informiert werden würden. Dies sei jedoch nicht umgesetzt worden, da in den Läden weder ein Opt Out-Mechanismus verfügbar gewesen sei und zudem auch die Besucher nicht darüber informiert wurden, dass ein Tracking stattfand. Der FTC zufolge soll Nomi über die in den Läden installierten Sensoren in den ersten neun Monaten des Jahres 2013 Daten von ungefähr neun Millionen Smartphones erhoben haben, und zwar u.a. deren MAC-Adressen. Obwohl Nomi die MAC-Adressen vor der Speicherung verhasht hat, stellen nach Auffassung der FTC auch die verhashten Daten einen Identifier dar, der ein Smartphone eindeutig kennzeichne und der über einen längeren Zeitraum getrackt werden könne. (mehr …)

Vortrag zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben für Beacons auf der Mobikon

Am 11.5.2015 wird Rechtsanwältin Dr. Petra Hansmersmann, LL.M. (New York), auf dem Mobile Business-Kongress Mobikon in Frankfurt einen Vortrag zum Thema „(i)Beacons und Datenschutz – Was ist zu beachten?“ halten. Im Rahmen dieses Events wird ein Überblick über die beim Einsatz von Beacons zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben.

Ergänzende Informationen zum Kongressprogramm sind unter dem folgenden Link abrufbar:   http://www.mobikon.com/kongress/kongressprogramm/mobikon-kongressprogramm-buehne-4-11-mai-2015/

Workshop am 26.02.2015 auf der Social Media Week in Hamburg

Dr. Petra Hansmersmann, LL.M. (New York), wird am 26.02.2015 in dem Workshop „Mobile Marketing & Recht“ einen Überblick über die beim Mobile Marketing relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich Datenschutz, geben.

Eine Anmeldung für den Workshop ist unter dem folgenden Link möglich:
http://socialmediaweek.org/hamburg/events/mobile-marketing-recht/