Digitaler Fingerprint – zulässig oder nicht?

Immer mehr Unternehmen setzen für das Targeting digitale Fingerprints ein. Diese Technologie ist bereits seit Ende der 90er Jahre bekannt, aber erst seit ungefähr zwei Jahren setzen immer mehr Technologieanbieter im Onlinemarketing diese Technik ein. Viele versuchten dadurch, dem drohenden Cookie Law zu entgehen, das von den Anwendern bekanntlich verlangte, vor dem Einsatz eines Cookies eine ausdrücklich Einwilligung des jeweiligen Users einzuholen. Dem Wortlaut nach bezog sich das Cookie Law nämlich nicht auf die Technologie des Fingerprintings. Nach der Cookie-Richtlinie der EU (Richtlinie 2009/136/EG) ist eine Einwilligung für den Einsatz von Cookies nur dann erforderlich, wenn diese Cookies auf dem Endgerät des Verbrauchers abgespeichert werden. Ein digitaler Fingerprint wird jedoch nicht auf dem Endgerät des Nutzers abgespeichert, sondern in der Datenbank des Technologieanbieters. Folglich dachten viele, das Cookie Law hierdurch umgehen zu können.
Unter einem Fingerprint versteht man diejenigen Informationen, die zum Zweck der Identifizierung eines Endgerätes gesammelt werden. Typischerweise werden dabei Informationen erfasst, die ein Nutzer im Rahmen der Nutzung einer Webseite ohnehin an den Betreiber einer Webseite überträgt. Bei einem gewöhnlichen Browser gehören hierzu u. a. die IP-Adresse, die Browserkennung (Hersteller und Version, häufig auch das Betriebssystem), die sprachlichen Präferenzen des Browsers bzw. des Nutzers und technische Netzwerkparameter. Zum Teil werden auch Bildschirmauflösungen und Farbtiefe, die Zeitzone und installierte Plug-Ins, einschließlich ihrer Version, erfasst.

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