OLG München: Link auf EU-Streitbeilegungs-Plattform muss anklickbar sein

Sowohl die Gesetzeslage als auch die Rechtsprechung zur rechtssicheren Formulierung von Impressum, AGB und Datenschutzerklärung sind ständig im Fluss. Das bedeutet, dass man diese integralen Bestandteile jeder Website und jeder Online-Dienstleistung im Blick behalten sollte. Zuletzt berichteten wir über die Gesetzesänderung zum Schriftformerfordernis in AGB.

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München betrifft jetzt das Impressum: Dort muss bereits seit dem 9. Januar 2016 ein Link auf die Streitbeilegungsplattform der EU-Komission enthalten sein. Rechtsgrundlage ist Artikel 14 der Verordnung 524/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.

Wenn der Link auf die URL „http://ec.europa.eu/consumers/odr/“ fehlt, kann der Rechtsverstoß von Wettbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden. Es machen bereits erste Meldungen von Abmahnungen die Runde, auch einige Gerichte haben schon entschieden.

Wie der shopbetreiber-blog berichtet, hat das Oberlandesgericht München nun festgestellt, dass der Link auch anklickbar sein muss. Dies war bislang umstritten. Wer über das Internet Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbietet, sollte daher sein Impressum auf die korrekte Umsetzung dieser Vorschrift hin überprüfen, um dem Risiko teurer Abmahnungen zu begegnen.

Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Ihr Impressum, Ihre AGB oder Ihre Datenschutzerklärung auf den neuesten Stand bringen möchten, sprechen Sie uns gern an.