Französische Aufsichtsbehörde CNIL veröffentlicht Aktionsplan für zielgerichtete Online-Werbung

Am 28. Juni 2019 veröffentlichte die französische Datenschutzbehörde (die „CNIL“) ihren Aktionsplan für 2019-2020, um die Regeln für zielgerichtete Online-Werbung festzulegen und die Unternehmen bei ihren Compliance-Bemühungen zu unterstützen.

Hintergrund

Die CNIL hat beschlossen, die gezielte Online-Werbung für 2019 zu einer Priorität zu machen, und zwar aus folgenden Gründen:

Die CNIL hatte zahlreiche Beschwerden von Einzelpersonen und gemeinnützigen Einrichtungen, Organisationen und Verbänden über die Online-Marketing-Praktiken erhalten. Im Jahr 2018 bezogen sich 21% der Beschwerden auf diese Themen.

Gleichzeitig erhielt die CNIL viele Fragen von Branchenexperten, die bestrebt waren, ihre Verpflichtungen aus der EU-Generaldatenschutzverordnung („GDPR“) besser zu verstehen. Diese Fragen bezogen sich auf zwei Hauptthemen:

Vor diesem Hintergrund beschloss die CNIL, einen Aktionsplan zur Aktualisierung ihrer bestehenden Leitlinien im Lichte der GDPR-Zustimmungserfordernisse anzunehmen und nicht länger auf die Umsetzung der ePrivacy-Verordnung zu warten, mit der die EU-Vorschriften für Direktmarketing und die Verwendung von Cookies harmonisiert werden sollen.

Der Aktionsplan der CNIL für 2019-2020 besteht aus zwei Hauptschritten:

Schritt 1: Veröffentlichung neuer Cookie-Richtlinien im Juli 2019

Die CNIL – die französische Datenschutzaufsichtsbehörde – kündigte soeben an, dass sie im Juli 2019 ihre alten Empfehlungen für Cookies aus 2013 aufheben und neue Leitlinien veröffentlichen wird,  die auf einer EU-weiten einheitlichen Auslegung des EU Rechts basieren werden.

Die CNIL wird  für die französischen Unternehmen eine Übergangsfrist von 12 Monaten vorsehen, um den neuen Cookie-Richtlinien zu entsprechen. Während dieser Übergangszeit wird die CNIL weiterhin akzeptieren, dass auch konkludente Einwilligungen, wie etwa das weitere Durchsuchen einer Website, als stillschweigende Zustimmung zur Verwendung von Cookies auf der Website bedeuten können.

Während der Übergangszeit wird die CNIL jedoch verlangen, dass Cookies erst nach Einholung der Zustimmung gesetzt werden. Dies verlangen übrigens die deutschen Aufsichtsbehörden, die DSK, ebenfalls. Näheres hatten sie in der Orientierungshilfe Telemedien dargestellt. https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20190405_oh_tmg.pdf

Schritt 2:

In einem 2. Schritt wird eine Konsultation aller relevanten Interessengruppen zur Entwicklung von weiteren Empfehlungen bis Dezember 2019 – Anfang 2020 erfolgen. Die CNIL kündigte auch an, dass Arbeitsgruppen, die sich aus CNIL-Beamten und Interessengruppen des adtech-Ökosystems zusammensetzen (d.h. Web-Publisher, Werbetreibende, Dienstleister und Vermittler des Marketingökosystems und Vertreter der Zivilgesellschaft), in der zweiten Jahreshälfte 2019 zusammentreffen werden, um praktische Ansätze zur Erlangung der Zustimmung zu erarbeiten. Auf der Grundlage dieser Diskussionen wird die CNIL ihre Empfehlungen  Ende 2019 oder spätestens Anfang 2020 veröffentlichen. Diese Empfehlungsentwürfe werden der öffentlichen Konsultation zugänglich sein. Die CNIL wird die endgültige Fassung der Empfehlungen nach einem Zeitraum von sechs Monaten durchsetzen.